Leistungen

Grundpflege

....ist eine Leistung der Pflegeversicherung für pflegebedürftige Menschen nach SGB XI (Sozialgesetzbuch).

Dazu gehören Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Kommunikation, Vorbeugung ( Prophylaxen) und die Förderung von Eigenständigkeit.

Beantragen Sie für den Pflegebedürftigen einen Pflegegrad, dann prüft ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung ( MDK ) den Unterstützungsgrad für die tägliche Körperpflege und hauswirtschaftliche Versorgung. Dies spielt eine besondere Rolle, wenn es um die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit im Rahmen einer Einstufung in einen der fünf Pflegegrade geht.

Krankenpflege

Ziel der häuslichen Krankenpflege ist es, dem Patienten das Verbleiben im häuslichen Bereich zu ermöglichen und dort eine ambulante, ärztliche Behandlung durchzuführen. Hierbei sind die an den Pflegedienst übertragbaren ärztlichen Leistungen durch eine Richtlinie geregelt.

Grundlage der Leistungserbringung ist eine vom Arzt auszustellende Verordnung. Hieraus ergeben sich die Art, der Umfang und die Dauer der zu erbringenden Leistung. Diese Verordnung muss zur Prüfung und Genehmigung der jeweiligen Krankenkasse vorgelegt werden.

Zu den Leistungen der Behandlungspflege gehören unter anderem:

  • Blutzuckermessung, Insulininjektion
  • Verabreichen von Medikamenten ( mehrfach täglich möglich ) und das dazu gehörige 1 mal wöchentliche Richten der Medikamente
  • s. c. und i.m. Injektion
  • An- oder Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Versorgung bei PEG (Wundverband)
  • Anlegen und Wechseln von Wundverbänden
  • Katheterisierung

Leistungsansprüche (Entlastungsbetrag, Pflegegrade, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege...)

Das Bundesministerium für Gesundheit bietet folgende Übsersicht zu allen Leistungen an. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/P/Pflegeversicherung_Leistungsbeitraege/Uebersicht_Leistungsbetraege_2025.pdf 

Sollten Sie Fragen dazu haben, so beraten wir Sie gern telefonisch als auch vor Ort.

Hauswirtschaft

Durch die Inanspruchnahme hauswirtschaftlicher Leistungen soll einem Pflegebedürftigen die Förderung der Fähigkeit zur Selbstversorgung in einer hygienegerechten Umgebung ermöglicht werden. Dies umfasst:

  • Einkaufen
  • Kochen
  • Reinigung im allgemeinen Lebensbereich
  • Spülen des Geschirrs
  • Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung
  • kleine Gartenarbeiten

Hauswirtschaft ist als Leistung gegenüber der Pflegekasse abrechenbar oder als private Leistung.

Beratungsbesuche

Wenn der Versicherte mit einem Pflegegrad ausschließlich von der Pflegekasse Pflegegeld bezieht, so sind er und seine Angehörigen verpflichtet, von einer Pflegeeinrichtung einen Beratungsbesuch durchführen zu lassen. Das Beratungsgespräch ist ein Beitrag zur Sicherung der häuslichen Pflegequalität und eine Hilfe zur fachgerechten Umsetzung der Pflegemaßnahmen.

Die Durchführung der Beratungsbesuche ist der Pflegekasse durch den Versicherten oder gesetzlichen Vertreter zu bestätigen und soll in nachfolgenden Zeiträumen erfolgen:

  • PG 1 nicht erforderlich, aber möglich
  • PG 2 und 3 halbjährlich
  • PG 4 und 5 vierteljährlich

Die Kosten für den Beratungsbesuch übernimmt die Pflegekasse. Als Vertragspartner aller Pflegekassen sind wir eine zugelassene Einrichtung zur Durchführung dieser Leistung.

Gerne stehen wir Ihnen bei allen Fragen rund um die Pflege zur Verfügung.